RS Vwgh 1986/6/20 86/17/0029

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.06.1986
beobachten
merken

Index

37/01 Geldrecht Währungsrecht
37/03 Nationalbank

Norm

DevG §2 Abs1 Satz1;
NBG 1984 §2;

Rechtssatz

Die Voraussetzungen für die Erteilung der Bewilligung zum Devisenhandel ergeben sich aus der Präambel zum DevG iVm den Zielen und Handlungsanweisungen des § 2 NBG. Ermessen ist der Behörde nicht eingeräumt. Die Bewilligung ist zu erteilen, wenn eine Beeinträchtigung der von der OeNB laut der Präambel des DevG wahrzunehmenden öffentlichen Interessen durch den Devisenhandel des Bewilligungswerbers nicht zu befürchten ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986170029.X03

Im RIS seit

20.06.1986

Zuletzt aktualisiert am

06.10.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten