RS Vwgh 1986/6/23 85/12/0183

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Veröffentlicht am 23.06.1986
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63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §19a Abs1 idF 1972/214;
GehG 1956 §19b Abs1 idF 1972/214;

Rechtssatz

Das Gesetz bringt durch die Worte "besondere Gefahren" zum Ausdruck, dass es sich jeweils nicht bloß um Gefahren für Gesundheit und Leben handeln darf, die mit dem Dienst des Beamten ganz allgemein verbunden sind und daher alle Beamten treffen; es muss die betreffende Gefährdung vielmehr eine wesentliche Abweichung von der diesbezüglichen Norm darstellen (Hinweis E 23.10.1975, 1365/75, 31.3.1977, 2150/74 und 7.3.1979, 2880/79).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985120183.X03

Im RIS seit

07.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

18.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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