RS Vwgh 1986/6/23 85/12/0183

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Veröffentlicht am 23.06.1986
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §19b Abs1;

Rechtssatz

Bei Feststellung des Anspruches auf Gefahrenzulage ist davon auszugehen, welcher Gefährdung Heeresangehörige üblicherweise ausgesetzt sind, und im Vergleich dazu festzustellen, welchen besonderen Gefahren - insbesondere auch im Sinne einer vom Menschen nicht beeinflussbaren objektiven Gefahr - der Beschwerdeführer bei seiner Tätigkeit (Alpinausbildung) ausgesetzt ist. Die Besonderheit der Gefahr muss nach der Rechtslage nicht überwiegend gegeben sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985120183.X05

Im RIS seit

07.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

18.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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