RS Vwgh 1986/6/23 85/12/0183

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.06.1986
beobachten
merken

Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §19a;
GehG 1956 §19b;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 3264/79 E 25. Februar 1980 RS 2

Stammrechtssatz

Ob eine mit einer Dienstverrichtung verbundene Gefährdung eine wesentliche Abweichung von der diesbezüglichen Norm darstellt (siehe dazu E vom 7.3.1979, Zl. 2880/79 u.a.), kann nur anhand getroffener Tatsachenfeststellungen darüber beurteilt werden, worin die dienstlichen Verrichtungen im Einzelfall konkret bestehen, welche konkreten Gefahrenmomente damit verbunden sind und mit welcher Intensität und Häufigkeit diese Momente auftreten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985120183.X04

Im RIS seit

07.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

18.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten