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63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §19a;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 3264/79 E 25. Februar 1980 RS 2Stammrechtssatz
Ob eine mit einer Dienstverrichtung verbundene Gefährdung eine wesentliche Abweichung von der diesbezüglichen Norm darstellt (siehe dazu E vom 7.3.1979, Zl. 2880/79 u.a.), kann nur anhand getroffener Tatsachenfeststellungen darüber beurteilt werden, worin die dienstlichen Verrichtungen im Einzelfall konkret bestehen, welche konkreten Gefahrenmomente damit verbunden sind und mit welcher Intensität und Häufigkeit diese Momente auftreten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985120183.X04Im RIS seit
07.03.2006Zuletzt aktualisiert am
18.11.2011