RS Vwgh 1986/6/24 85/14/0175

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Veröffentlicht am 24.06.1986
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1972 §4 Abs4;

Rechtssatz

Es entspricht allgemeiner Lebenserfahrung, daß gegenüber einer Arbeitnehmerin, mit welcher der Arbeitgeber gemeinsame Kinder hat, Beziehungen bestehen, welche über jene hinausgehen, die für ein Dienstverhältnis kennzeichnend sind. Es sind dies Beziehungen persönlicher (privater) Art, die zur Annahme berechtigen, daß eine der Arbeitnehmerin vom Arbeitgeber in seinem Haus zur Verfügung gestellte Wohnung in erster Linie privaten und nicht betrieblichen Zwecken dient.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985140175.X02

Im RIS seit

24.06.1986

Zuletzt aktualisiert am

13.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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