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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §4 Abs1;Rechtssatz
Es entspricht allgemeiner Lebenserfahrung, daß gegenüber einer Arbeitnehmerin, mit welcher der Arbeitgeber gemeinsame Kinder hat, Beziehungen bestehen, welche über jene hinausgehen, die für ein Dienstverhältnis kennzeichnend sind. Es sind dies Beziehungen persönlicher (privater) Art, die zur Annahme berechtigen, daß eine der Arbeitnehmerin vom Arbeitgeber in seinem Haus zur Verfügung gestellte Wohnung in erster Linie privaten und nicht betrieblichen Zwecken dient.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985140175.X02Im RIS seit
24.06.1986Zuletzt aktualisiert am
13.10.2009