RS Vwgh 1986/6/24 84/07/0249

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Veröffentlicht am 24.06.1986
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §12 Abs2;
WRG 1959 §60;

Rechtssatz

Wenn die belangte Behörde zu Recht erwartet, dass Wasserrechte der Beschwerdeführerin nicht beeinträchtigt werden, so ist der Ausspruch von Zwangsrechten gegenüber den von der Beschwerdeführerin örtlich und umfangmässig nicht näher determinierten Wasserrechten entbehrlich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984070249.X02

Im RIS seit

08.11.2004

Zuletzt aktualisiert am

01.10.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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