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80/02 ForstrechtNorm
ForstG 1975 §17;Rechtssatz
Eine rechtswirksame Änderung des Flächenwidmungsplanes durch Umwidmung der zur Rodung beantragten Fläche von Grünland in Bauland/Wohngebiet kann noch nicht bedeuten, dass eine Verwirklichung der Bauland/Wohngebiet-Widmung auf jeden Fall, und damit entgegen dem Grundsatz der Walderhaltung und dem darin begründeten öffentlichen Interesse, zulässig wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985070312.X02Im RIS seit
13.09.2005