RS Vwgh 1986/6/24 85/07/0312

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Veröffentlicht am 24.06.1986
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §17;

Rechtssatz

Eine rechtswirksame Änderung des Flächenwidmungsplanes durch Umwidmung der zur Rodung beantragten Fläche von Grünland in Bauland/Wohngebiet kann noch nicht bedeuten, dass eine Verwirklichung der Bauland/Wohngebiet-Widmung auf jeden Fall, und damit entgegen dem Grundsatz der Walderhaltung und dem darin begründeten öffentlichen Interesse, zulässig wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985070312.X02

Im RIS seit

13.09.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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