RS Vwgh 1986/6/25 84/11/0147

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.06.1986
beobachten
merken

Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

IESG §4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/11/0047 E 19. Oktober 1982 VwSlg 10857 A/1982 RS 1

Stammrechtssatz

Auch dann, wenn der Arbeitnehmer zufolge Ausbleibens des Arbeitsentgeltes (zwecks "Vorfinanzierung des I-AG") ein Darlehen bzw. einen Bankkredit aufzunehmen genötigt ist, gelten die dafür auflaufenden höheren als die gesetzlichen Zinsen, jedenfalls dann nicht als gesicherte Ansprüche iS des IESG, wenn sie nach dem Zeitpunkt der frühestmöglichen Antragstellung nach § 4 bzw. § 6 IESG entstanden sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984110147.X02

Im RIS seit

23.02.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten