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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
IESG §4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 81/11/0047 E 19. Oktober 1982 VwSlg 10857 A/1982 RS 1Stammrechtssatz
Auch dann, wenn der Arbeitnehmer zufolge Ausbleibens des Arbeitsentgeltes (zwecks "Vorfinanzierung des I-AG") ein Darlehen bzw. einen Bankkredit aufzunehmen genötigt ist, gelten die dafür auflaufenden höheren als die gesetzlichen Zinsen, jedenfalls dann nicht als gesicherte Ansprüche iS des IESG, wenn sie nach dem Zeitpunkt der frühestmöglichen Antragstellung nach § 4 bzw. § 6 IESG entstanden sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1984110147.X02Im RIS seit
23.02.2005