RS Vwgh 1986/6/25 84/11/0147

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Veröffentlicht am 25.06.1986
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

IESG §4;

Rechtssatz

Die Tatsache, dass der Bfr Kreditzinsen zu tragen hatte, vermag für sich allein noch nicht das Vorliegen eines berücksichtigungswürdigen Falles iSd § 4 IESG darzutun, der die Behörde zur amtswegigen Gewährung eines Vorschusses verpflichtet hätte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984110147.X01

Im RIS seit

23.02.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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