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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
IESG §4;Rechtssatz
Die Tatsache, dass der Bfr Kreditzinsen zu tragen hatte, vermag für sich allein noch nicht das Vorliegen eines berücksichtigungswürdigen Falles iSd § 4 IESG darzutun, der die Behörde zur amtswegigen Gewährung eines Vorschusses verpflichtet hätte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1984110147.X01Im RIS seit
23.02.2005