RS Vwgh 1986/6/25 85/03/0154

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Veröffentlicht am 25.06.1986
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
93 Eisenbahn

Norm

EisenbahnG 1957 §35 Abs2;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Der Berücksichtigung eines über den durch die vom Beschwerdeführer erhobenen Einwendungen nach § 35 Abs 2 Eisenbahngesetz gezogenen Rahmen hinausgehenden Vorbringens des Beschwerdeführers steht das im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof nach § 41 geltende Neuerungsverbot entgegen (Hinweis E 29.4.1970, 1060/69, VwSlg 7786 A/1970).

Schlagworte

Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985030154.X05

Im RIS seit

22.04.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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