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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
EisenbahnG 1957 §35 Abs2;Rechtssatz
Der Berücksichtigung eines über den durch die vom Beschwerdeführer erhobenen Einwendungen nach § 35 Abs 2 Eisenbahngesetz gezogenen Rahmen hinausgehenden Vorbringens des Beschwerdeführers steht das im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof nach § 41 geltende Neuerungsverbot entgegen (Hinweis E 29.4.1970, 1060/69, VwSlg 7786 A/1970).
Schlagworte
Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985030154.X05Im RIS seit
22.04.2005