RS Vwgh 1986/6/25 86/09/0065

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Veröffentlicht am 25.06.1986
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L64404 Tiermaterialien Tierkörperverwertung Oberösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §59 Abs1;
TierkörperverwertungsV OÖ 1965 §2 Abs2 idF 1972/026;

Rechtssatz

Es liegt auf der Hand, dass die unsachgemäße Verwertung tierischer Produkte wegen der bestehenden Seuchengefahr die Volksgesundheit bedrohen kann. Solcherart haben die Behörden Verstöße gegen die Bestimmungen und Zielsetzungen des Gesetzes, Gegenstände animalischer Herkunft möglichst gefahrlos, effektiv und wirtschaftlich vorteilhaft zu beseitigen, im Bescheid darzulegen.

Schlagworte

Trennbarkeit gesonderter Abspruch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986090065.X03

Im RIS seit

22.06.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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