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L64404 Tiermaterialien Tierkörperverwertung OberösterreichNorm
AVG §59 Abs1;Rechtssatz
Es liegt auf der Hand, dass die unsachgemäße Verwertung tierischer Produkte wegen der bestehenden Seuchengefahr die Volksgesundheit bedrohen kann. Solcherart haben die Behörden Verstöße gegen die Bestimmungen und Zielsetzungen des Gesetzes, Gegenstände animalischer Herkunft möglichst gefahrlos, effektiv und wirtschaftlich vorteilhaft zu beseitigen, im Bescheid darzulegen.
Schlagworte
Trennbarkeit gesonderter AbspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986090065.X03Im RIS seit
22.06.2006