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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §63 Abs1;Rechtssatz
Hätte die belangte Behörde die vom Beschwerdeführer erhobenen Einwendungen zurückweisen müssen, hat sie dies aber unterlassen und die Einwendungen spruchmäßig abgewiesen, so kann sich keine Verletzung der Rechtssphäre des Beschwerdeführers ergeben (Hinweis E 16.5.1973, 1883/71, VwSlg 8418 A/1973).
Schlagworte
Berufungsrecht Begriff des Rechtsmittels bzw der Berufung Wertung von Eingaben als Berufungen Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985030154.X02Im RIS seit
22.04.2005