RS Vwgh 1986/6/25 85/03/0154

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.06.1986
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §63 Abs1;
AVG §66 Abs4;

Rechtssatz

Hätte die belangte Behörde die vom Beschwerdeführer erhobenen Einwendungen zurückweisen müssen, hat sie dies aber unterlassen und die Einwendungen spruchmäßig abgewiesen, so kann sich keine Verletzung der Rechtssphäre des Beschwerdeführers ergeben (Hinweis E 16.5.1973, 1883/71, VwSlg 8418 A/1973).

Schlagworte

Berufungsrecht Begriff des Rechtsmittels bzw der Berufung Wertung von Eingaben als Berufungen Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985030154.X02

Im RIS seit

22.04.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten