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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §31 Abs1;Rechtssatz
Als verjährungsunterbrechende Verfolgungsschritte gelten alle Handlungen der Behörde, die nach Art und Bedeutung die Absicht der Behörde zum Ausdruck bringen, den gegen eine bestimmte Person wegen einer bestimmten Tat bestehenden Verdacht auf eine im Verwaltungsstrafgesetz vorgeschriebene Weise zu prüfen, sohin den behördlichen Verfolgungswillen in Richtung einer bestimmten strafbaren Handlung zu verwirklichen. (Hinweis auf E vom 15.3.1973, 1874/72, VwSlg 8384 A/1973)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1984030240.X01Im RIS seit
05.07.2004