RS Vwgh 1986/6/26 85/16/0080

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Veröffentlicht am 26.06.1986
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Grunderwerbsteuer
32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §4 Abs1 Z5

Rechtssatz

Bei Maßnahmen zur besseren Gestaltung von Bauland nach § 4 Abs 1 Z 5 GrEStG 1955 handelt es sich nicht um Vorgänge, durch der eine oder andere Einzelbauplatz, sondern um solche, durch welche ein größeres Baulandsgebiet baulich nutzbar gemacht wird (Hinweis E 6.5.1971, 1034/70 VwSlg 4230 F/1971 und E 18.9.1980, 319/78).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985160080.X02

Im RIS seit

06.12.2021

Zuletzt aktualisiert am

06.12.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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