RS Vwgh 1986/6/26 86/16/0066

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.06.1986
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/16/0116 E 15. September 1983 RS 3

Stammrechtssatz

Die Steuerbefreiung ist auf objektive Merkmale abgestellt, es kommt allein auf die Beschaffenheit der Wohnung, nicht auf subjektive, in der Person des Erwerbers liegende Voraussetzungen an, weshalb auch die Familiengröße des Beschwerdeführers ohne rechtliches Gewicht ist (Hinweis E 3.12.1981, 3670/80).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986160066.X02

Im RIS seit

26.06.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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