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32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 83/16/0116 E 15. September 1983 RS 3Stammrechtssatz
Die Steuerbefreiung ist auf objektive Merkmale abgestellt, es kommt allein auf die Beschaffenheit der Wohnung, nicht auf subjektive, in der Person des Erwerbers liegende Voraussetzungen an, weshalb auch die Familiengröße des Beschwerdeführers ohne rechtliches Gewicht ist (Hinweis E 3.12.1981, 3670/80).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986160066.X02Im RIS seit
26.06.1986