RS Vwgh 1986/6/27 86/18/0087

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Veröffentlicht am 27.06.1986
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1974/11/06 1779/73 4

Stammrechtssatz

Allgemein gehaltene Behauptungen sind nicht geeignet, den Entlastungsbeweis für mangelndes Verschulden an einer angelasteten Verwaltungsübertretung als erbracht anzusehen.

Schlagworte

Verantwortung für Handeln anderer Personen Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986180087.X01

Im RIS seit

27.06.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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