RS Vwgh 1986/6/27 86/18/0010

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Veröffentlicht am 27.06.1986
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90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §2 Abs1 Z13;
StVO 1960 §23 Abs2;
StVO 1960 §89a Abs7;

Rechtssatz

Für die Qualifikation einer baulichen Einrichtung als Schutzinsel im Sinne des § 2 Abs 1 Z 13 StVO 1960 ist nicht erforderlich, dass sie rundum von den Fahrbahnen nur eines einzigen Straßenzuges umgeben ist. Auch eine Insel inmitten eines Kreuzungsplateaus ist als eine gleich einer Schutzinsel zu wertende Verkehrsinsel anzusehen (Hinweis E 29.10.1982, 81/02/0039).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986180010.X01

Im RIS seit

18.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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