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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §2 Abs1 Z13;Rechtssatz
Für die Qualifikation einer baulichen Einrichtung als Schutzinsel im Sinne des § 2 Abs 1 Z 13 StVO 1960 ist nicht erforderlich, dass sie rundum von den Fahrbahnen nur eines einzigen Straßenzuges umgeben ist. Auch eine Insel inmitten eines Kreuzungsplateaus ist als eine gleich einer Schutzinsel zu wertende Verkehrsinsel anzusehen (Hinweis E 29.10.1982, 81/02/0039).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986180010.X01Im RIS seit
18.10.2006