RS Vwgh 1986/6/27 86/18/0074

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.06.1986
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §6;

Rechtssatz

Der Begriff des Notstandes ist nicht anders als in der sonstigen Rechtsordnung zu behandeln, weshalb diesbezüglich auf § 10 StGB zurückgegriffen werden kann (Hinweis auf den Bericht des Verfassungsausschusses zum VStG 1925).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986180074.X01

Im RIS seit

27.06.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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