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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs1 lita;Rechtssatz
Bei der Entscheidung und Sicherstellung, welcher von zwei diktierten Schriftsätzen bzw Rechtsmitteln - die beide denselben Bescheid betreffen - abzusenden ist, handelt es sich nicht mehr um einen rein technischen Vorgang beim Abfertigen von Schriftstücken, den ein Rechtsanwalt ohne nähere Beaufsichtigung einer verlässlichen Kanzleikraft überlassen darf.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985180138.X01Im RIS seit
07.09.2006Zuletzt aktualisiert am
27.07.2010