RS Vwgh 1986/6/27 85/18/0138

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.06.1986
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 lita;
VwGG §46 Abs1;

Rechtssatz

Bei der Entscheidung und Sicherstellung, welcher von zwei diktierten Schriftsätzen bzw Rechtsmitteln - die beide denselben Bescheid betreffen - abzusenden ist, handelt es sich nicht mehr um einen rein technischen Vorgang beim Abfertigen von Schriftstücken, den ein Rechtsanwalt ohne nähere Beaufsichtigung einer verlässlichen Kanzleikraft überlassen darf.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985180138.X01

Im RIS seit

07.09.2006

Zuletzt aktualisiert am

27.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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