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VerkehrssteuernNorm
VwGG §63 Abs1Rechtssatz
Ist eine Bindung an eine Rechtsanschauung des VwGH durch ein aufhebendes Erkenntnis aufgrund des § 63 Abs 1 VwGG bereits eingetreten, kann der VwGH in dem betreffenden Fall auch nicht durch einen verstärkten Senat von seiner Rechtsanschauung abgehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1984150047.X01Im RIS seit
18.12.2019Zuletzt aktualisiert am
18.12.2019