RS Vwgh 1986/6/30 84/15/0047

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Veröffentlicht am 30.06.1986
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Verkehrssteuern
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §63 Abs1

Rechtssatz

Ist eine Bindung an eine Rechtsanschauung des VwGH durch ein aufhebendes Erkenntnis aufgrund des § 63 Abs 1 VwGG bereits eingetreten, kann der VwGH in dem betreffenden Fall auch nicht durch einen verstärkten Senat von seiner Rechtsanschauung abgehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984150047.X01

Im RIS seit

18.12.2019

Zuletzt aktualisiert am

18.12.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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