Index
32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §12 Abs1;Rechtssatz
Für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug kommt es nicht darauf an, an wen die Rechnungen adressiert sind und wer die Zahlung erbracht hat, sondern nur für wen die verrechneten Lieferungen oder sonstigen Leistungen ausgeführt worden sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985150220.X01Im RIS seit
30.06.1986