RS Vwgh 1986/7/1 83/07/0250

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Veröffentlicht am 01.07.1986
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §17;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass die belangte Behörde es unterlassen hatte, eine Abwägung der öffentlichen Interessen im Sinne des Gesetzes vorzunehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1983070250.X01

Im RIS seit

20.09.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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