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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §66 Abs1;Rechtssatz
Ein Missachten des Gelblichtes einer Verkehrslichtsignalanlage verbunden mit nachfolgender ungerechtfertigter Verweigerung der Atemluftprobe und versuchtem Widerstand gegen die Staatsgewalt dadurch, dass der Betreffende die einschreitenden Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes unter Gewaltanwendung an einer der Verfolgung und Klärung seines Fehlverhaltens dienenden Amtshandlung zu hindern sucht, ist eine "bestimmte Tatsache" iSd § 66 Abs 1 KFG 1967.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985110167.X02Im RIS seit
10.01.2006