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27/01 RechtsanwälteNorm
AVG §8;Rechtssatz
Das gesetzliche Pfandrecht des Rechtsanwaltes (§ 19a Abs 1 RAO) an der Kostenersatzforderung der von ihm vertretenen Partei gegenüber ihrem (ehemaligen) Arbeitgeber begründet weder die Anspruchs- und Antragsberechtigung des Rechtsanwaltes auf Insolvenz-Ausfallgeld noch dessen Parteistellung im Verfahren über den Antrag des Anspruchsberechtigten (§ 1 Abs 1 IESG) auf Zuerkennung von Insolvenz-Ausfallgeld für den gesicherten privatrechtlichen Anspruch.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985110175.X02Im RIS seit
10.01.2006