RS Vwgh 1986/7/3 86/02/0045

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Veröffentlicht am 03.07.1986
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90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §24 Abs1 lita;
StVO 1960 §43 Abs1;
StVO 1960 §44 Abs1;
StVO 1960 §52 Z13b;

Rechtssatz

Ein Halteverbot und Parkverbot im Sinne des § 52 Z 13 b StVO kann sich entlang des Fahrbahnrandes auch in einem Bogen ohne Rücksicht auf topographische Bezeichnungen des Straßenabschnittes erstrecken (Hinweis E 22.10.1982, 82/02/0102, VwSlg 10866 A/1982). Für die Verbindlichkeit eines solchen Verkehrszeichens ist es nicht erforderlich, dass von ein und derselben Stelle sowohl Anfang als auch Ende des Verbotsbereiches sichtbar sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986020045.X01

Im RIS seit

20.04.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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