RS Vwgh 1986/7/3 81/08/0153

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.07.1986
beobachten
merken

Index

Verwaltungsverfahren - AVG
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §59 Abs1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0603/75 E 27. April 1976 VwSlg 9041 A/1976 RS 2

Stammrechtssatz

Im Verfahren nach dem AVG gilt der Grundsatz des Verbotes der "reformatio in peius" nicht. Wenn eine Baubewilligung unter einer Auflage erteilt wurde und diese Auflage Voraussetzung der Erteilung der Baubewilligung war, kann, wenn der Bauwerber nur die Auflage bekämpft, aus Anlass der Berufung eine Abänderung im Sinne einer Versagung der Baubewilligung erfolgen.

Schlagworte

Trennbarkeit gesonderter Abspruch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1981080153.X05

Im RIS seit

23.10.2019

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten