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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §66 Abs4;Rechtssatz
Durch eine neuerliche gleichlautende Berufungsentscheidung über eine wegen res iudicata zurückzuweisende Berufung ist eine Rechtsverletzung des Bf nicht eingetreten.
Schlagworte
Zurückweisung wegen entschiedener SacheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985060201.X01Im RIS seit
11.07.2005Zuletzt aktualisiert am
28.03.2014