RS Vwgh 1986/7/3 85/06/0201

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Veröffentlicht am 03.07.1986
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs4;
AVG §68 Abs1;

Rechtssatz

Durch eine neuerliche gleichlautende Berufungsentscheidung über eine wegen res iudicata zurückzuweisende Berufung ist eine Rechtsverletzung des Bf nicht eingetreten.

Schlagworte

Zurückweisung wegen entschiedener Sache

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985060201.X01

Im RIS seit

11.07.2005

Zuletzt aktualisiert am

28.03.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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