RS Vwgh 1986/7/3 86/06/0145

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Veröffentlicht am 03.07.1986
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 lita;
AVG §71 Abs1 Z1;
VwGG §46 Abs1 idF 1985/564;

Rechtssatz

Sich in Untätigkeit während dreier Arbeitstage manifestierende Interesselosigkeit kann nicht als "minderer Grad des Versehens" gewertet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986060145.X01

Im RIS seit

03.01.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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