RS Vwgh 1986/7/3 86/06/0071

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.07.1986
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Index

L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan
Vorarlberg

Norm

RPG Vlbg 1973 §14;

Rechtssatz

Das "Gebiet" hinsichtlich dessen auf die kulturellen, wirtschaftlichen oder sozialen Bedürfnisse der Einwohner abzustellen ist, ist das jeweilige "Wohngebiet".

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986060071.X01

Im RIS seit

03.01.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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