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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ApG 1907 §10 Abs2 Z1 lita idF 1984/502;Rechtssatz
a) Die Bekanntgabe der künftigen Betriebsstätte und deren Glaubhaftmachung ist eine inhaltliche Voraussetzung für eine stattgebende Entscheidung über das Konzessionsansuchen.
b) Die amtswegige Ermittlungspflicht findet an den von einem Willensentschluss des Antragstellers abhängigen Sachverhaltselemente ihre Grenze.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986080055.X02Im RIS seit
24.05.2006