RS Vwgh 1986/7/3 81/08/0153

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Veröffentlicht am 03.07.1986
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Verwaltungsverfahren - AVG
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §59 Abs1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0047/79 E 28. Juni 1979 VwSlg 9895 A/1979 RS 2

Stammrechtssatz

Ersatzaufforstungspflicht und die an ihre Stelle tretende Pflicht zur Zahlung eines Geldbetrages sind Nebenbestimmungen zur Rodungsbewilligung, die von dieser nicht trennbar sind. Eine Einschränkung der Anfechtung auf die Nebenbestimmung ist unbeachtlich.

Schlagworte

Trennbarkeit gesonderter Abspruch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1981080153.X04

Im RIS seit

23.10.2019

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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