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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
ASVG §49 Abs3 Z7;Rechtssatz
Der Umstand, dass Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die für den Nichtverbrauch des Urlaubes Geld oder sonstige vermögenswerte Leistungen des Arbeitgebers vorsehen, gem § 7 des BG betreffend die Vereinheitlichung des Urlaubsrechtes und die Einführung einer Pflegefreistellung, BGBl 1976/390 (UrlaubsG), rechtsunwirksam sind, bedeutet nicht notwendigerweise auch, dass die als "Urlaubsablöse" bezeichneten Zahlung als "Urlaubsabfindung" iSd § 49 Abs 3 Z 7 ASVG anzusehen ist. Wesentlich für die Beitragsfreiheit einer derartigen Vergütung ist, dass sie aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses gewährt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985080201.X02Im RIS seit
06.10.2005