RS Vwgh 1986/7/3 85/08/0201

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Veröffentlicht am 03.07.1986
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §49 Abs3 Z7;
UrlaubsG 1976 §7;

Rechtssatz

Der Umstand, dass Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die für den Nichtverbrauch des Urlaubes Geld oder sonstige vermögenswerte Leistungen des Arbeitgebers vorsehen, gem § 7 des BG betreffend die Vereinheitlichung des Urlaubsrechtes und die Einführung einer Pflegefreistellung, BGBl 1976/390 (UrlaubsG), rechtsunwirksam sind, bedeutet nicht notwendigerweise auch, dass die als "Urlaubsablöse" bezeichneten Zahlung als "Urlaubsabfindung" iSd § 49 Abs 3 Z 7 ASVG anzusehen ist. Wesentlich für die Beitragsfreiheit einer derartigen Vergütung ist, dass sie aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses gewährt wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985080201.X02

Im RIS seit

06.10.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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