RS Vwgh 1986/7/3 86/06/0035

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Veröffentlicht am 03.07.1986
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §62 Abs2;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Ein sich auf ein erstmals von der belangten Behörde releviertes Tatbestandsmerkmal (hier: Beurkundung eines mündlichen Bescheides als Voraussetzung seiner Wirksamkeit) beziehendes, erstmals in der Beschwerde erstattetes Sachverhaltsvorbringen (hier: der mündliche Bescheid sei beurkundet worden) verstößt nicht gegen das Neuerungsverbot des § 41 VwGG.

Schlagworte

Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986060035.X01

Im RIS seit

01.03.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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