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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §62 Abs2;Rechtssatz
Ein sich auf ein erstmals von der belangten Behörde releviertes Tatbestandsmerkmal (hier: Beurkundung eines mündlichen Bescheides als Voraussetzung seiner Wirksamkeit) beziehendes, erstmals in der Beschwerde erstattetes Sachverhaltsvorbringen (hier: der mündliche Bescheid sei beurkundet worden) verstößt nicht gegen das Neuerungsverbot des § 41 VwGG.
Schlagworte
Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986060035.X01Im RIS seit
01.03.2006