RS Vwgh 1986/7/3 84/06/0131

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Veröffentlicht am 03.07.1986
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Index

L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Steiermark
L82006 Bauordnung Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §58 Abs2;
BauO Stmk 1968 §50a idF 1976/061;

Rechtssatz

Die Behörde muss ausführlich begründen, aus welchen Erwägungen sie die Anpassung eines bereits bestehenden Baues an neu ausgeführte Bestimmungen der Stmk BauO für erforderlich hält.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984060131.X01

Im RIS seit

19.10.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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