RS VwGH Erkenntnis 1986/07/03 85/10/0127

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.07.1986
beobachten
merken
Rechtssatz

Die Heranziehung einer gängigen Enzyklopädie zur Auslegung von Begriffen (hier: "Wohnhaus", "Wohnheim", "Schülerheim") stellt dann keine ungewöhnliche oder unzulässige Methode der Gewinnung eines Begriffinhalts dar, wenn für die betreffenden Wörter eine Legaldefinition fehlt.

Schlagworte
Auslegung Diverses VwRallg3/5
Im RIS seit
11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten