RS Vwgh 1986/7/4 86/18/0064

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Veröffentlicht am 04.07.1986
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40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/08/0213 E 31. Jänner 1985 RS 1

Stammrechtssatz

"Sache" iSd § 66 Abs 4 AVG kann immer nur die Angelegenheit sein, die den Inhalt des Spruches des Bescheides der Unterbehörde gebildet hat. (Hinweis auf E vom 28.6.1971, 1301/70)

Schlagworte

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Bindung an den Gegenstand des vorinstanzlichen Verfahrens Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986180064.X01

Im RIS seit

26.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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