RS Vwgh 1986/7/4 85/18/0349

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Veröffentlicht am 04.07.1986
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §62 Abs2;
ZustG §9 Abs1;

Rechtssatz

Weder die bloße Kenntnisnahme eines Straferkenntnisses noch die private Anfertigung einer Fotokopie davon bewirkt, dass das Schriftstück dem Zustellungsbevollmächtigten im Sinne des § 9 Abs 1 ZustellG tatsächlich zugekommen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985180349.X01

Im RIS seit

14.09.2006

Zuletzt aktualisiert am

02.12.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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