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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §62 Abs2;Rechtssatz
Weder die bloße Kenntnisnahme eines Straferkenntnisses noch die private Anfertigung einer Fotokopie davon bewirkt, dass das Schriftstück dem Zustellungsbevollmächtigten im Sinne des § 9 Abs 1 ZustellG tatsächlich zugekommen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985180349.X01Im RIS seit
14.09.2006Zuletzt aktualisiert am
02.12.2010