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L61501 Weinbau BurgenlandNorm
VStG §22;Rechtssatz
Ausführungen darüber, wann hinsichtlich verbotener Bewirtschaftung mehrerer Grundstücke mit einem und wann mit mehreren Straferkenntnissen vorzugehen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986180093.X01Im RIS seit
27.09.2006