RS Vwgh 1986/7/4 86/18/0093

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.07.1986
beobachten
merken

Index

L61501 Weinbau Burgenland
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §22;
WeinbauG Bgld 1980 §23 Abs2 litb;

Rechtssatz

Ausführungen darüber, wann hinsichtlich verbotener Bewirtschaftung mehrerer Grundstücke mit einem und wann mit mehreren Straferkenntnissen vorzugehen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986180093.X01

Im RIS seit

27.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten