RS Vwgh 1986/7/15 86/07/0103

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Veröffentlicht am 15.07.1986
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §73 Abs2;
BAO §311 Abs2;
VwGG §27;

Rechtssatz

Ein Verlangen auf Übergang der Zuständigkeit zur Entscheidung an die sachlich in Betracht kommende Oberbehörde ist zufolge des klaren Wortlautes des § 73 Abs 2 zweiter Satz AVG "unmittelbar" bei der Oberbehörde einzubringen. Ein bei einer anderen Behörde eingebrachter Devolutionsantrag kann nach der

ständigen Rechtsprechung des VwGH - selbst wenn er und auf welchem Weg immer der Oberbehörde zugekommen ist - den Übergang der Entscheidungspflicht nicht bewirken (Hinweis E 11.9.1968, 1016/67, VwSlg 7392 A/1968).

Schlagworte

Anrufung der obersten Behörde Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986070103.X01

Im RIS seit

15.07.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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