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80/02 ForstrechtNorm
ForstG 1975 §17;Rechtssatz
Selbst das Vorliegen eines Flächenwidmungsplanes bedeutet noch nicht, dass die Festlegung der Widmung einer Waldfläche als Bauland zur Erteilung einer Rodungsbewilligung führen muss. Vielmehr hat die Forstbehörde auch in einem solchen Fall zu prüfen, ob iSd § 17 Abs 2 ForstG das öffentliche Interesse an der Verwendung der zur Rodung beantragten Fläche überwiegt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1984070009.X01Im RIS seit
21.10.2004