RS Vwgh 1986/7/15 84/07/0009

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Veröffentlicht am 15.07.1986
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §17;

Rechtssatz

Selbst das Vorliegen eines Flächenwidmungsplanes bedeutet noch nicht, dass die Festlegung der Widmung einer Waldfläche als Bauland zur Erteilung einer Rodungsbewilligung führen muss. Vielmehr hat die Forstbehörde auch in einem solchen Fall zu prüfen, ob iSd § 17 Abs 2 ForstG das öffentliche Interesse an der Verwendung der zur Rodung beantragten Fläche überwiegt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984070009.X01

Im RIS seit

21.10.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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