RS Vwgh 1986/9/3 86/04/0086

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.09.1986
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §10 Abs2;
AVG §26 Abs1;
ZustG §9 Abs1 impl;

Rechtssatz

Im Gegensatz zum Bevollmächtigten (Ermächtigten), der ein Schriftstück mit Rechtswirksamkeit für den Empfänger übernehmen kann, beschränkt sich die einem Boten von seinem Auftraggeber in Ansehung des Empfanges von Schriftstücken übertragene Aufgabe auf die Übernahme zur Beförderung an den Empfänger.

Schlagworte

Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Zustellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986040086.X01

Im RIS seit

14.09.2005

Zuletzt aktualisiert am

14.08.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten