RS Vwgh 1986/9/4 86/02/0070

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Veröffentlicht am 04.09.1986
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §46;
StVO 1960 §20 Abs2;
StVO 1960 §26 Abs1;
StVO 1960 §52 lita Z10a;

Rechtssatz

Einem im Straßenaufsichtsdienst eingesetzten Beamten ist schon auf Grund seiner Ausbildung und Erfahrung zuzugestehen, Vorkommnisse des Straßenverkehrs zutreffend wahrzunehmen und diese Wahrnehmungen auch richtig wiederzugeben (Hinweis E 22.5.1985, 83/03/0355).

Schlagworte

Überschreiten der GeschwindigkeitBeweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte Zeugenaussagen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986020070.X05

Im RIS seit

30.09.2005

Zuletzt aktualisiert am

17.04.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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