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32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1955 §4 Abs1 litc;Beachte
Besprechung in: AnwBl 1987/8 S 403;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1973/09/06 1522/72 7Stammrechtssatz
Die Benützung eines Hauses als Eigenheim setzt Eigentum am Grundstück voraus. Der begünstigte Zweck wird daher aufgegeben, wenn der erste Erwerber die Liegenschaft seiner Tochter schenkt, auch wenn er das Haus weiterhin bewohnt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985160013.X02Im RIS seit
04.09.1986