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32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1955 §4 Abs1 Z1 lita;Rechtssatz
Die Gewährung der Grunderwerbsteuerbefreiung gemäß § 4 Abs 1 Z 1 lit a GrEStG 1955 setzt ua voraus, daß Kleinwohnungen von einem gemeinnützigen Bauträger geschaffen werden. Daraus ergibt sich, daß die Begünstigung dann nicht gewährt werden kann, wenn die Errichtung nicht ausschließlich durch einen gemeinnützigen Bauträger erfolgte. Werden die Kleinwohnungen durch einen Bauträger geschaffen, der als ein Zusammenschluß (in welcher Rechtsform auch immer) einer begünstigten mit einer nicht begünstigten Person anzusehen ist, muß die Steuerbefreiung nach der genannten Gesetzesstelle versagt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985160062.X01Im RIS seit
04.09.1986