Index
90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §20 Abs2;Rechtssatz
Die These, dass bei nachfahrendem Polizeifahrzeug niemand die erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschreitet, ist unbewiesen.
Schlagworte
Überschreiten der GeschwindigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986020068.X04Im RIS seit
20.09.2005