RS Vwgh 1986/9/4 86/02/0068

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Veröffentlicht am 04.09.1986
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §20 Abs2;
StVO 1960 §52 Z10a;

Rechtssatz

Die These, dass bei nachfahrendem Polizeifahrzeug niemand die erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschreitet, ist unbewiesen.

Schlagworte

Überschreiten der Geschwindigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986020068.X04

Im RIS seit

20.09.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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