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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §45 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/02/0036 E 20. März 1986 RS 2Stammrechtssatz
Die gemäß § 24 VStG 1950 auch im Verwaltungsstrafverfahren anzuwendende Bestimmung des § 45 Abs 2 AVG 1950 schließt eine verwaltungsgerichtliche Kontrolle in der Richtung nicht aus, ob der Sachverhalt genügend erhoben ist und ob die bei der Beweiswürdigung vorgenommenen Erwägungen schlüssig sind, dh, ob sie ua den Denkgesetzen und dem allgemeinen menschlichen Erfahrungsgut entsprechen, weshalb wesentliche Mängel der Sachverhaltsfeststellung einschließlich der Beweiswürdigung zur Aufhebung des Bescheides führen (Hinweis E VS 3.10.1985, 85/02/0053).
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Beweise freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986020068.X02Im RIS seit
20.09.2005