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20/05 Wohnrecht MietrechtNorm
GrEStG 1955 §4 Abs1 Z1 lita;Rechtssatz
Die spezifische Zweckbestimmung des Erwerbes eines Grundstückes zur Schaffung von Kleinwohnungen kann auch beim Erwerb eines ideellen Grundstückanteiles zur Schaffung einer oder mehrerer Kleinwohnungen erfüllt werden, sofern diese spezifische Zweckbestimmung insbesondere in Hinblick auf § 3 WEG 1975 nicht überschritten wird. Trifft dies zu, dann kann die Steuerbefreiung nach § 4 Abs 1 Z 1 lit a GrEStG 1955 nicht deshalb verwehrt werden, weil der gemeinnützige Bauträger nicht alleiniger Bauherr des (gesamten) Bauvorhabens ist. Es kommt dann auch nicht darauf an, ob in dem gesamten zu errichtenden Gebäude die Wohnungen oder sonstige Räumlichkeiten flächenmäßig überwiegen (Hinweis E 26.6.1986, 86/16/0066).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985160062.X06Im RIS seit
04.09.1986