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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §885;Beachte
Besprechung in: AnwBl 1987/8 S 403;Rechtssatz
Die auf Grund eines "Vorvertrages" sich ergebende Übernahme der Verpflichtung zur Zahlung eines - ziffernmäßig bestimmten, allenfalls sogar in seine Komponenten aufgegliederten - Kaufpreises unter Festsetzung bestimmter Zahlungstermine spricht für den rechtsgeschäftlichen Willen der Parteien, nicht bloß eine vorläufige Bindung und eine Verpflichtung zum künftigen Vertragsabschluß einzugehen. Diese Umstände weisen in der Regel vielmehr auf das Zustandekommen des Erwerbsgeschäftes selbst, und zwar in der Rechtsfigur der Punktation hin. Ein solcher Schluß auf den Parteiwillen ist jedoch unzulässig, wenn ausdrücklich die Entstehung eines Übereignungsanspruches vertraglich ausgeschlossen wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985160013.X04Im RIS seit
04.09.1986