RS Vwgh 1986/9/4 86/16/0080

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.09.1986
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §166;

Rechtssatz

Als Beweismittel kommt im Abgabenverfahren alles, somit auch ein Aktenvermerk in Betracht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986160080.X03

Im RIS seit

04.09.1986

Zuletzt aktualisiert am

12.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten