RS Vwgh 1986/9/4 86/16/0119

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.09.1986
beobachten
merken

Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art132;
VwGG §27;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Bezieht sich eine von zwei Bfn eingebrachte Säumnisbeschwerde inhaltlich (insbes hinsichtlich des darin gestellten Antrages) nur auf den gegen einen von ihnen erlassenen Bescheid erster Instanz, so ist die Beschwerde des anderen Bfrs mangels Berechtigung zu ihrer Erhebung zurückzuweisen.

Schlagworte

Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - EinstellungMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986160119.X01

Im RIS seit

19.05.2005

Zuletzt aktualisiert am

14.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten