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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art132;Rechtssatz
Bezieht sich eine von zwei Bfn eingebrachte Säumnisbeschwerde inhaltlich (insbes hinsichtlich des darin gestellten Antrages) nur auf den gegen einen von ihnen erlassenen Bescheid erster Instanz, so ist die Beschwerde des anderen Bfrs mangels Berechtigung zu ihrer Erhebung zurückzuweisen.
Schlagworte
Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - EinstellungMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986160119.X01Im RIS seit
19.05.2005Zuletzt aktualisiert am
14.08.2009